Unsere Lösung für Ihr Grünflächenmanagement

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Ihre Verkehrssicherungspflicht:
In den Paragrafen § 823 und § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Haftung des Grundstückbesitzers geregelt. Wenn er vorsätzlich oder fahrlässig die Gesundheit oder das Eigentum anderer Menschen verletzt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet – außer, er hat mit der erforderlichen Sorgfalt für die Abwendung von Gefahren gesorgt.
Im Hinblick auf Grünflächen gelten vor allem Spielgeräte und der Baumbestand als Risikobereiche. Hier muss ein Dienstleister mit entsprechendem Fachwissen regelmäßig Sicherheitsprüfungen durchführen und Gefahren beseitigen, etwa indem er Totholz entfernt oder Spielplätze von Glasscherben befreit. Durch eine sorgfältige Dokumentation lassen sich diese Maßnahmen belegen. In der Grün+-Datenbank hält der Prüfer seine Arbeit direkt bei der Ausführung auf juristisch korrekte Weise fest. Automatische E-Mails erinnern Auftraggeber und Dienstleister im Vorfeld an die jeweils anstehenden Kontrollen. Grün+ unterstützt Grundstücksbesitzer außerdem durch eine einfache Auftragsausschreibung anhand der Katasterdaten.